top of page
Sandra-11.jpg

LEISTUNGEN

  • Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
    75 Euro/Stunde (Erstgespräch kostenlos, 45Min)
                                                                                                                                                              Nach dem ersten Treffen stellt sich die Frage, ob eine Vertrauensbasis entstehen kann. Haben Sie das Gefühl, Sie wollen wiederkommen? Habe ich das Gefühl, dass ich Sie unterstützen kann? Wenn ja, dann kann's losgehen.

  • Coaching
    75 Euro/Stunde 

 

Schweigepflicht

Unsere Gespräche und Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Ich bin auch durch die Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten an die Schweigepflicht nach § 203 StGB gebunden.

 

Kostenübernahme Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Kosten für eine Heilpraktikerin eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie noch nicht.

Bei privaten Krankenversicherungen mit dem Zusatz Heilpraktiker*in besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Versicherung.

 

Sondertarif

Wenn Sie in einer speziellen finanziellen Situation sind, ist ein Sondertarif möglich. Ich möchte nicht, dass ein Termin an der Kostenfrage scheitert. Sprechen Sie mich gerne an, wir finden einen Weg.

Ausfallhonorar

Fest vereinbarte Termine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von  50Euro in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Std. vorher abgesagt wurde, zum Beispiel im Falle einer Erkrankung, oder wenn der Klient ohne sein Verschulden, zum Beispiel im Falle eines Unfalls, nicht erscheinen kann.

Steuer

Die Rechnung, die ich als Heilpraktikerin eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie schreibe ist für Sie eventuell absetzbar. Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung als sog. Sonderausgaben geltend machen, oder als Krankheitskosten nach §33 EStG (außergewöhnliche Belastung). Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

Beruflich bedingtes Coaching können Sie eventuell steuerlich als Werbungskosten geltend machen. 

Leistungen

bottom of page